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Jugendschutzgesetz – So sind die Regelungen
Grundsätzlich: Immer Personalausweis dabei haben! (Schülerausweis gilt nicht)
► Unter 14: Nur mit Eltern.
► 14-16: Konzert bis 24h, Konzert länger mit Erziehungsberechtigung
(Kein Einlass zu Partys, kein Alkohol!)
► 16-18: Party mit Personenfürsorgepflichtübertragung (nur für 1 Person!) und vorgezeigter Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils. Alkohol: Bier und Wein erlaubt.
► Ab 18: Personenfürsorgepflicht kann für nur 1 Person übernommen werden.
Veranstaltungsbesuch mit Kindern unter 6 Jahren
Bei Kinderveranstaltungen gilt für Kinder der reguläre Eintrittspreis – die Preise werden so kalkuliert, dass es möglichst fair für Künstler*innen und Familien ist. Bei allen anderen Veranstaltungen brauchen Kinder unter 6 Jahren keine Eintrittskarte. Bei bestuhlten Veranstaltungen gilt dies nur, wenn die Kinder auf dem Schoß ihrer Eltern sitzen. Wird ein eigener Sitzplatz für das Kind benötigt, muss eine normale Eintrittskarte gekauft werden. Ausnahmen sind möglich und werden gegebenenfalls direkt im Ticketshop sowie unter den Veranstaltungsinformationen auf unserer Webseite vermerkt.
WICHTIG: Bei Musikveranstaltungen muss ein geeigneter Gehörschutz für die Kinder mitgebracht und am Einlass vorgewiesen werden. Ohne Gehörschutz gewähren wir Kindern unter 6 Jahren keinen Zutritt. Der Gehörschutz muss zudem während des gesamten Konzerts fest auf den Kinderohren sitzen.