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Karlstorbahnhof e.V.

Gemeinnütziges Kulturzentrum in Heidelberg

u 18

Jugendschutzgesetz – So sind die Regelungen

Grundsätzlich: Immer Personalausweis dabei haben! (Schülerausweis gilt nicht)

► Unter 14: Nur mit Eltern.

► 14-16: Konzert bis 24h, Konzert länger mit Erziehungsberechtigung
(Kein Einlass zu Partys, kein Alkohol!)

► 16-18: Party mit Personenfürsorgepflichtübertragung (nur für 1 Person!) und vorgezeigter Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils. Alkohol: Bier und Wein erlaubt.

► Ab 18: Personenfürsorgepflicht kann für nur 1 Person übernommen werden.